28.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/3


Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 13. Dezember 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Arbitral Tributário [Centro de Arbitragem Administrativa — CAAD] — Portugal) — XG/Autoridade Tributária e Aduaneira

(Rechtssache C-647/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobiliengeschäften - Art. 63, 64 und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Höhere steuerliche Belastung für Veräußerungsgewinne aus Immobiliengeschäften, die von in Drittstaaten Ansässigen erzielt werden)

(2022/C 95/04)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa — CAAD)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: XG

Beklagte: Autoridade Tributária e Aduaneira

Tenor

Art. 63 und Art. 65 Abs. 1 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaates über die Einkommensteuer für natürliche Personen entgegenstehen, wonach die Gewinne aus der Veräußerung von in diesem Mitgliedstaat gelegenen Immobilien von einem in einem Drittstaat Ansässigen einer höheren steuerlichen Belastung unterworfen werden als die Veräußerungsgewinne, die bei einem Geschäft der gleichen Art von einem Gebietsansässigen dieses Mitgliedstaats erzielt werden.


(1)  ABl. C 53 vom 15.02.2021.