8.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 164/20


Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 13. Januar 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzgerichts — Österreich) — XO/Finanzamt Österreich, vormals Finanzamt Waldviertel

(Rechtssache C-574/20 (1), Finanzamt Österreich)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Soziale Sicherheit - Familienleistungen - Indexierung nach Maßgabe der Preise - Antwort auf eine Vorlagefrage, die klar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs abgeleitet werden kann - Kein Zusammenhang zwischen der Vorlagefrage und dem Ausgangsrechtsstreit - Offensichtlich unzulässige Frage)

(2023/C 164/25)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: XO

Beklagter: Finanzamt Österreich, vormals Finanzamt Waldviertel

Tenor

1.

Die Prüfung der ersten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 geänderten Fassung im Hinblick auf Art. 45 AEUV beeinträchtigen könnte.

2.

Die zweite Vorlagefrage des Bundesfinanzgerichts (Österreich) ist offensichtlich unzulässig.


(1)  ABl. C 35 vom 1.2.2021.