24.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 408/12 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 8. September 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší správní soud — Tschechische Republik) — ET/Ministerstvo životního prostředí
(Rechtssache C-659/20) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels - Verordnung [EG] Nr. 338/97 - Art. 8 Abs. 3 Buchst. d - Begriff „in Gefangenschaft geborene und gezüchtete Exemplare von Tierarten“ - Verordnung [EG] Nr. 865/2006 - Art. 1 Nr. 3 - Begriff „Zuchtstock“ - Art. 54 Nr. 2 - Gründung des Zuchtstocks - Kontrolle der Abstammung)
(2022/C 408/13)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Vorlegendes Gericht
Nejvyšší správní soud
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: ET
Beklagter: Ministerstvo životního prostředí
Tenor
1. |
Art. 1 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff „Zuchtstock“ im Sinne dieser Bestimmung nicht die Vorfahren von in einem Zuchtbetrieb gezüchteten Exemplaren fallen, die nie im Eigentum dieses Betriebs standen oder von diesem gehalten wurden. |
2. |
Art. 54 Nr. 2 der Verordnung Nr. 865/2006 in Verbindung mit Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Exemplar einer in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels genannten Tierart, das von einem Züchter gehalten wird, als in Gefangenschaft geboren und gezüchtet im Sinne von Art. 8 Abs. 3 dieser Verordnung angesehen werden kann, wenn Vorfahren dieses Exemplars, die nicht zum Zuchtstock dieses Züchters gehören, von einem Dritten vor dem Inkrafttreten dieser Verordnungen in einer Weise erworben wurden, die dem Überleben der Art in der Natur abträglich war. |