16.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 15/9 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. November 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Tax Chamber) — Vereinigtes Königreich) — GE Aircraft Engine Services Ltd/The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
(Rechtssache C-607/20) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 26 Abs. 1 Buchst. b - Unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen - Unentgeltliche Ausgabe von Einkaufsgutscheinen an das Personal des Unternehmens des Steuerpflichtigen im Rahmen eines Anerkennungs- und Belohnungsprogramms - Dienstleistungen gegen Entgelt gleichgestellte Umsätze - Tragweite - Grundsatz der steuerlichen Neutralität)
(2023/C 15/08)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
First-tier Tribunal (Tax Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: GE Aircraft Engine Services Ltd
Beklagte: The Commissioners for His Majesty's Revenue & Customs
Tenor
Art. 26 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er nicht auf eine Erbringung von Dienstleistungen anwendbar ist, die darin besteht, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern im Rahmen eines von ihm eingerichteten Programms zur Auszeichnung und Belohnung derjenigen Mitarbeiter, die sich am meisten verdient gemacht und die besten Leistungen erbracht haben, Einkaufsgutscheine kostenfrei zur Verfügung stellt.