15.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 462/21


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 2. September 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Corte costituzionale — Italien) — O.D. u. a./Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

(Rechtssache C-350/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/98/EU - Rechte von Arbeitnehmern aus Drittländern, die Inhaber einer kombinierten Erlaubnis sind - Art. 12 - Recht auf Gleichbehandlung - Soziale Sicherheit - Verordnung [EG] Nr. 883/2004 - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Art. 3 - Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft - Familienleistungen - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, mit denen Drittstaatsangehörige, die Inhaber einer kombinierten Erlaubnis sind, von der Gewährung einer Geburtsbeihilfe und einer Mutterschaftsbeihilfe ausgeschlossen werden)

(2021/C 462/21)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte costituzionale

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: O.D., R.I.H.V., B.O., F.G., M.K.F.B., E.S., N.P., S.E.A.

Beklagter: Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

Beteiligte: Presidenza del Consiglio dei Ministri

Tenor

Art. 12 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie genannten Drittstaatsangehörigen von der Gewährung einer in diesen Rechtsvorschriften vorgesehenen Geburtsbeihilfe und Mutterschaftsbeihilfe ausschließen.


(1)  ABl. C 329 vom 5.10.2020.