7.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 109/8


Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 13. Januar 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Opolu — Polen) — Skarb Państwa — Starosta Nyski/New Media Development & Hotel Services Sp. z o.o.

(Rechtssache C-327/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Anwendungsbereich - Begriff „Geschäftsverkehr“ - Öffentliche Stelle, die als Gläubigerin eines Unternehmens handelt - Ausschluss - Zum Zweck des Erbnießbrauchs erfolgte Überlassung einer Immobilie durch eine öffentliche Stelle an ein Unternehmen gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr)

(2022/C 109/10)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Opolu

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skarb Państwa — Starosta Nyski

Beklagte: New Media Development & Hotel Services sp. z o.o.

Tenor

Der Begriff „Geschäftsverkehr“ im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist dahin auszulegen, dass er nicht den Fall erfasst, dass eine öffentliche Stelle von einem Unternehmen, dessen Gläubigerin diese öffentliche Stelle ist, als Entgelt für den Erbnießbrauch an einem Grundstück eine Gebühr erhebt.


(1)  ABl. C 28 vom 25.1.2021.