2.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 406/35 |
Klage, eingereicht am 25. September 2019 – Sasol Germany u. a./ECHA
(Rechtssache T-640/19)
(2019/C 406/45)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: Sasol Germany GmbH (Hamburg, Deutschland), SI Group – Béthune (Béthune, Frankreich), BASF SE (Ludwigshafen am Rhein, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu, P. Sellar und S. Saez Moreno)
Beklagte: Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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die Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
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den angefochtenen Beschluss teilweise für nichtig zu erklären, soweit dieser 4-tert-Butylphenol (PTBP) als besonders besorgniserregenden Stoff in die Liste der für die Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommenden Stoffe der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) aufnimmt; |
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt.
1. |
Verstoß gegen die Kriterien der endokrinen Disruption und des evidenzbasierten Ansatzes, da die Beklagte nicht nachgewiesen habe, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt vorliegen. |
2. |
Verstoß gegen Art. 57 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Bezug auf das Kriterium „ebenso besorgniserregend“, da
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3. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler/Fehlende sorgfältige Prüfung aller relevanten Informationen und insbesondere der Expositionswerte |
4. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit/Fehlende Wahl der am wenigsten belastenden Alternativen |
5. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit/Fehlende Durchführung einer ordnungsgemäßen Risikomanagementoptionsanalyse unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Risikomanagementmaßnahmen |
(1) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. 2006, L 396, S. 1).