4.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 372/36


Klage, eingereicht am 19. September 2019 – Daw/EUIPO (SOS Loch- und Rissfüller)

(Rechtssache T-626/19)

(2019/C 372/38)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Daw SE (Ober-Ramstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Haberl)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke SOS Loch- und Rissfüller – Anmeldung Nr. 17 870 692

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Juli 2019 in der Sache R 278/2019-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung wird aufzuheben;

der Beschluss des EUIPO vom 7. Januar 2019, soweit er die Zurückweisung der Eintragung der Marke „SOS Loch- und Rissfüller“ für die Waren

„Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; Konservierungs- und Feuchtigkeitsimprägnierungsmittel für Mauerwerk, Dachziegel, Zement und Beton, ausgenommen Anstrichfarben und Öle; Kunstharze, synthetische Harze und Kunststoffe im Rohzustand; Lösungsmittel [chemisch]; Spachtelmassen zur Untergrund-behandlung für Anstrichmittel (soweit nicht in anderen Klassen enthalten)“ der Klasse 1,

„Naturharze im Rohzustand“ der Klasse 2 und

„Mörtel [Baumaterialien]; Quarz; Putz [Verputzmittel]; Verputzmittel, Gewebeeinbettungsmassen für Bauzwecke; Spachtelmassen als Baumaterialien; Gewebe für das Bauwesen, nicht aus Metall oder überwiegend nicht aus Metall, insbesondere stabilisierende Gewebe“ der Klasse 19 betrifft, aufzuheben;

das EUIPO anzuweisen, die Marke wie angemeldet zur Veröffentlichung zuzulassen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c, Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.