5.8.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 263/50 |
Klage, eingereicht am 6. Juni 2019 — UE/Kommission
(Rechtssache T-338/19)
(2019/C 263/58)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: UE (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Champetier)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Kommission vom 1. August 2018, mit der ihr Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit abgelehnt wurde, aufzuheben; |
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soweit erforderlich, die Entscheidung der Kommission vom 5. März 2019, mit der ihre Beschwerde vom 5. November 2018 zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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die Erstattung der ihr entstandenen Kosten anzuordnen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Offensichtlicher Fehler bei der Auslegung der Angemessenheit des Zeitraums, in dem der Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit gestellt worden sei. |
2. |
Ermessensmissbrauch. |
3. |
Verstoß gegen die Verteidigungsrechte und die Begründungspflicht. |