5.8.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 263/50


Klage, eingereicht am 6. Juni 2019 — UE/Kommission

(Rechtssache T-338/19)

(2019/C 263/58)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: UE (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Champetier)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 1. August 2018, mit der ihr Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit abgelehnt wurde, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Kommission vom 5. März 2019, mit der ihre Beschwerde vom 5. November 2018 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

die Erstattung der ihr entstandenen Kosten anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Offensichtlicher Fehler bei der Auslegung der Angemessenheit des Zeitraums, in dem der Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit gestellt worden sei.

2.

Ermessensmissbrauch.

3.

Verstoß gegen die Verteidigungsrechte und die Begründungspflicht.