22.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 246/35


Klage, eingereicht am 22. Mai 2019 — BT/Kommission

(Rechtssache T-315/19)

(2019/C 246/37)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: BT (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 2018 aufzuheben, mit der ihr die Hinterbliebenenversorgung verweigert wurde;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

1.

Rechtswidrigkeit der in Art. 20 von Anhang VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union festgelegten Bedingung einer vorherigen Dauer der Ehe von fünf Jahren, da diese erstens eine willkürliche Ungleichbehandlung zwischen Beamten im aktiven Dienst und solchen im Ruhestand erzeuge. Zweitens sei zwar das Kriterium einer Mindestdauer von einem Jahr zur Bekämpfung von Scheinehen angemessen, eine Mindestdauer von fünf Jahren sei jedoch willkürlich, unangemessen und ungerecht. Drittens sei eine solche Bedingung geeignet, den Ehegatten eines verstorbenen Beamten zu Unrecht von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen, auch wenn er mit diesem durch einen gemeinsamen Lebensentwurf verbunden sei.

2.

Verstoß gegen Art. 1d des Statuts der Beamten der Europäischen Union.