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24.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/69 |
Klage, eingereicht am 24. April 2019 — PNB Banka u. a./EZB
(Rechtssache T-275/19)
(2019/C 213/67)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: PNB Banka AS (Riga, Lettland), CR (*1) und CT (*1) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Behrends und M. Kirchner)
Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB)
Anträge
Die Kläger beantragen,
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den Beschluss der EZB vom 14. Februar 2019, in den Räumlichkeiten der PNB Banka AS und ihrer Konzernunternehmen Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen, für nichtig zu erklären; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage machen die Kläger zehn Klagegründe geltend.
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1. |
Die EZB sei zum Zeitpunkt des Beschlusses, Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen, nicht die für die PNB Banka AS zuständige Aufsichtsbehörde gewesen. |
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2. |
Der angefochtene Beschluss sei nicht „erforderlich“ im Sinne von Art. 12 der SSM-Verordnung (1) gewesen. |
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3. |
Die EZB habe ihr Ermessen gemäß Art. 12 Abs. 1 der SSM-Verordnung nicht ordnungsgemäß ausgeübt. |
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4. |
Sie habe gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. |
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5. |
Sie habe das Recht der Kläger auf Anhörung verletzt. |
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6. |
Sie habe gegen ihre Pflicht verstoßen, alle tatsächlichen Gesichtspunkte des Falles sorgfältig und unparteiisch zu prüfen und zu würdigen. |
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7. |
Sie habe gegen die Pflicht zur hinreichenden Begründung ihres Beschlusses verstoßen. |
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8. |
Sie habe gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit verstoßen. |
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9. |
Sie habe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen und die Kläger diskriminiert. |
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10. |
Sie habe gegen Art. 19 und Erwägungsgrund 75 der SSM-Verordnung verstoßen und ihr Ermessen missbraucht. |
(*1) Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.
(1) Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. 2013, L 287, S. 63).