|
24.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/57 |
Klage, eingereicht am 10. April 2019 — Kambodscha und CRF/Kommission
(Rechtssache T-246/19)
(2019/C 213/56)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Königreich Kambodscha und Cambodia Rice Federation (CRF) (Phnom Penh, Kambodscha) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Antonini, E. Monard und B. Maniatis)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Kläger beantragen,
|
— |
die Durchführungsverordnung (EU) 2019/67 der Kommission vom 16. Januar 2019 (1) für nichtig zu erklären und |
|
— |
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf sechs Gründe gestützt:
|
1. |
Die Beschränkung des Begriffs der Hersteller der Europäischen Union auf Hersteller gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren, die unter Verwendung von in der Europäischen Union erzeugten Rohstoffen hergestellt würden (Rohreis oder „Paddy-Reis“), verstoße gegen Art. 22 Abs. 1 und Art. 23 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (2). Hilfsweise verstoße das Vorgehen der Beklagten gegen Art. 22 Abs. 2 der Verordnung Nr. 978/2012. |
|
2. |
Durch die Zugrundelegung unrichtiger oder ungenauer Daten oder Daten, die sich nicht speziell auf die gleichartige Ware bezögen, habe die Beklagte das Vorliegen „ernster Schwierigkeiten“ unter Verstoß gegen Art. 23 der Verordnung Nr. 978/2012 nicht ordnungsgemäß gewürdigt. Dadurch sei es unmöglich geworden, ordnungsgemäß zu beurteilen, ob die Voraussetzungen von Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 in Bezug auf die gleichartige Ware im Sinne von Art. 22 Abs. 2 der Verordnung Nr. 978/2012 erfüllt seien. |
|
3. |
Die Beklagte habe einen Vergleich der kambodschanischen Einfuhrpreise und der Preise der Europäischen Union in einer Weise vorgenommen, die gegen Art. 22 Abs. 1 und Art. 23 der Verordnung Nr. 978/2012 verstoßen habe. |
|
4. |
Die von der Beklagten vorgenommene Schadensursachenanalyse verstoße gegen Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 978/2012, da die ernsten Schwierigkeiten der Wirtschaft der Europäischen Union keine hinreichend unmittelbare Folge der kambodschanischen Einfuhrmengen und -preise gewesen seien. Soweit die Verordnung 2019/67 von einer kumulativen Analyse ausgehe, verstoße sie auch gegen Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 978/2012. |
|
5. |
Die Beklagte habe es unter Verstoß nach Art. 17 Abs. 1, 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1083/2013 der Kommission vom 28. August 2013 (3), Art. 38 der Verordnung Nr. 978/2012 und die Verteidigungsrechte der Kläger versäumt, verschiedene wesentliche Tatsachen oder Erwägungen oder diesen zugrunde liegende Einzelheiten offenzulegen. |
|
6. |
Die Akte sei äußerst mangelhaft und lasse wichtige Informationen vermissen. Darin liege ein Verstoß gegen Art. 14 der Delegierten Verordnung Nr. 1083/2013 der Kommission, Art. 38 der Verordnung Nr. 978/2012 und die Verteidigungsrechte der Kläger. |
(1) Durchführungsverordnung (EU) 2019/67 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar (ABl. L 15 vom 17.1.2019, S. 5).
(2) Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates (ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1).
(3) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1083/2013 der Kommission vom 28. August 2013 zur Festlegung der Regeln für das Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme von Zollpräferenzen und zur Ergreifung allgemeiner Schutzmaßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 16).