13.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 164/56 |
Klage, eingereicht am 14. März 2019 — Mersinis/ESMA
(Rechtssache T-163/19)
(2019/C 164/59)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Michail Mersinis (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Pafitis)
Beklagter: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die Entscheidung der Beklagten vom 23. Mai 2018, ihn nicht als leitenden Rechtsreferenten für die freie Planstelle ESMA/2017/VAC19/AD7 auszuwählen, aufzuheben. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Rechtswidrige Zusammensetzung des Auswahlausschusses |
2. |
Zweiter Klagegrund: Voreingenommenheit zugunsten des für die fragliche Stelle ausgewählten Bewerbers |