11.3.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 93/77 |
Klage, eingereicht am 23. Januar 2019 — Globalia Corporación Empresarial/EUIPO — Touring Club Italiano (TC Touring Club)
(Rechtssache T-44/19)
(2019/C 93/99)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Globalia Corporación Empresarial, SA (Llucmajor, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Gómez López)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Touring Club Italiano (Mailand, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke TC Touring Club in Rot und Hellgrau — Anmeldung Nr. 15 299 001
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. November 2018 in der Sache R 448/2018-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung wegen eines — einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellenden — Verstoßes gegen Art. 95 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben, und/oder |
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die angefochtene Entscheidung wegen fehlerhafter Anwendung von Art. 47 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben und festzustellen, dass der Nachweis der „ernsthaften“ Benutzung der älteren Marke unzureichend oder nicht eindeutig ist, und/oder |
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die angefochtene Entscheidung wegen fehlerhafter Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben und festzustellen, dass zwischen den einander gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr besteht; |
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dem Beklagten und, wenn er dem Verfahren beitritt, dem Streithelfer die Kosten aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 95 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |