11.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/77


Klage, eingereicht am 23. Januar 2019 — Globalia Corporación Empresarial/EUIPO — Touring Club Italiano (TC Touring Club)

(Rechtssache T-44/19)

(2019/C 93/99)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Globalia Corporación Empresarial, SA (Llucmajor, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Gómez López)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Touring Club Italiano (Mailand, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke TC Touring Club in Rot und Hellgrau — Anmeldung Nr. 15 299 001

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. November 2018 in der Sache R 448/2018-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung wegen eines — einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellenden — Verstoßes gegen Art. 95 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben, und/oder

die angefochtene Entscheidung wegen fehlerhafter Anwendung von Art. 47 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben und festzustellen, dass der Nachweis der „ernsthaften“ Benutzung der älteren Marke unzureichend oder nicht eindeutig ist, und/oder

die angefochtene Entscheidung wegen fehlerhafter Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben und festzustellen, dass zwischen den einander gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr besteht;

dem Beklagten und, wenn er dem Verfahren beitritt, dem Streithelfer die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 95 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.