19.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 348/20


Beschluss des Gerichts vom 15. Juli 2020 — Koopman International/EUIPO — Tinnus Enterprises und Mystic Products (Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten)

(Rechtssache T-841/19) (1)

(Anfechtungsklage - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Geschmacksmuster, das Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten darstellt - Aussetzung des Verfahrens vor der Beschwerdekammer - Nicht anfechtbare Handlung - Vorbereitende Handlung - Unzulässigkeit)

(2020/C 348/28)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Koopman International BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. van den Bergh und B. Brouwer)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Tinnus Enterprises LLC (Plano, Texas, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Odle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Mystic Products Import & Export, SL (Badalona, Spanien)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Zwischenentscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. September 2019 (Sache R 1009/2018-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mystic Products Import & Export und der Koopman International auf der einen Seite und der Tinnus Enterprises auf der anderen Seite

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Koopman International BV trägt ihre eigenen Kosten sowie jene, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Tinnus Enterprises LLC entstanden sind.


(1)  ABl. C 45 vom 10.2.2020.