25.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/27


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. März 2020 — Helsingin Bussiliikenne/Kommission

(Rechtssache T-603/19 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit)

(2020/C 175/36)

Verfahrenssprache: Finnisch

Parteien

Antragstellerin: Helsingin Bussiliikenne Oy (Helsinki, Finnland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt O. Hyvönen und Rechtsanwältin N. Rosenlund)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Huttunen und F. Tomat)

Streithelferin zur Unterstützung der Antragstellerin: Republik Finnland (Prozessbevollmächtigter: J. Heliskoski)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses C(2019) 3152 final der Kommission vom 28. Juni 2019 über die der Antragstellerin von der Republik Finnland gewährte staatliche Beihilfe SA.33846 (2015/C) (ex 2014/NN) (ex 2011/CP)

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Der Streithilfeantrag der Nobina Oy und der Nobina AB sowie der Antrag der Europäischen Kommission auf vertrauliche Behandlung sind erledigt.

3.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten, mit Ausnahme der Kosten der Nobina Oy und der Nobina AB, die ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit ihrem Streithilfeantrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes tragen.