1.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/50


Beschluss des Gerichts vom 7. Dezember 2020 — Militos Symvouleftiki/Kommission

(Rechtssache T-536/19) (1)

(Nichtigkeitsklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der Organisation von Kommunikationsaktivitäten im Namen der Vertretung der Kommission in Griechenland - Aufhebung der Ausschreibung - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit)

(2021/C 35/65)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Militos Symvouleftiki AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Farmakidis-Markou)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà und A. Katsimerou)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 29. Mai 2019, die Ausschreibung PR/2018-16/ATH betreffend die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der Organisation von Kommunikationsaktivitäten im Namen der Vertretung der Kommission in Griechenland aufzuheben

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Militos Symvouleftiki AE trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.


(1)  ABl. C 357 vom 21.10.2019.