1.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 35/50 |
Beschluss des Gerichts vom 7. Dezember 2020 — Militos Symvouleftiki/Kommission
(Rechtssache T-536/19) (1)
(Nichtigkeitsklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der Organisation von Kommunikationsaktivitäten im Namen der Vertretung der Kommission in Griechenland - Aufhebung der Ausschreibung - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit)
(2021/C 35/65)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Militos Symvouleftiki AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Farmakidis-Markou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà und A. Katsimerou)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 29. Mai 2019, die Ausschreibung PR/2018-16/ATH betreffend die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der Organisation von Kommunikationsaktivitäten im Namen der Vertretung der Kommission in Griechenland aufzuheben
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Die Militos Symvouleftiki AE trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. |