8.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/16


Beschluss des Gerichts vom 31. März 2020 — ZU/EAD

(Rechtssache T-499/19) (1)

(Anfechtungsklage - Öffentlicher Dienst - Beamte - Krankheitsurlaub - Negative Stellungnahme des ärztlichen Dienstes - Änderungen im elektronischen Personalverwaltungssystem - Nicht anfechtbare Handlungen - Nicht beschwerende Maßnahmen - Fehlerhaftes Vorverfahren - Verfrühte Klage - Unzulässigkeit)

(2020/C 191/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: R. Spac und S. Marquardt)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der angeblichen Entscheidungen des EAD vom 31. August 2018 und vom 10. Januar 2019 sowie des Vermerks der Europäischen Kommission vom 30. August 2018, die eine Kürzung des Krankheitsurlaubs des Klägers vorsehen, und gegebenenfalls der Entscheidung der Kommission vom 1. April 2019, mit der seine Beschwerde vom 30. November 2018 gegen diesen Vermerk und gegen die eventuelle anschließende Entscheidung, seine Abwesenheit vom 28. bis 31. August 2018 von seinem Jahresurlaub abzuziehen, zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

ZU trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 348 vom 14.10.2019.