31.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 206/24


Beschluss des Gerichts vom 24. März 2021 — Graanhandel P. van Schelven/Kommission

(Rechtssache T-306/19) (1)

(Nichtigkeitsklage - Agrarpolitik - Ökologische/biologische Produktion - Verordnung [EG] Nr. 834/2007 - Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse - In die Union eingeführte ökologische/biologische Erzeugnisse - Zertifizierung der Erzeugnisse durch eine Kontrollstelle - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Keine unmittelbare Betroffenheit - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2021/C 206/31)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Graanhandel P. van Schelven BV (Nieuwe-Tonge, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Almeida)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Bianchi, A. Dawes und B. Hofstötter)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/446 der Kommission vom 19. März 2019 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern (ABl. 2019, L 77, S. 67), soweit durch diese Vorschrift in Verbindung mit Anhang II Nr. 3 der genannten Durchführungsverordnung die Anerkennung widerrufen wird, die Control Union Certifications als zuständiger Stelle gewährt wurde, um Kontrollen durchzuführen und Inspektionsbescheinigungen auszustellen, die es erlauben, Erzeugnisse, die aus Kasachstan, Moldau, Russland, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten eingeführt werden, in der Union als ökologische/biologische Erzeugnisse in Verkehr zu bringen

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Die Anträge der Graanhandel P. van Schelven BV auf prozessleitende Maßnahmen und Zeugenvernehmung haben sich erledigt.

3.

Graanhandel P. van Schelven trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 280 vom 19.8.2019.