29.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 255/44 |
Beschluss des Gerichts vom 7. Juni 2019 — Hebberecht/EAD
(Rechtssache T-171/19) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren - Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Bezügen - Verstoß gegen Formerfordernisse - Offensichtliche Unzulässigkeit)
(2019/C 255/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Chantal Hebberecht (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Bicard)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und R. Spac)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des EAD, die der Klägerin am 20. September 2018 mitgeteilt und mit der ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des EAD, sie vorläufig ihres Dienstes zu entheben und ihre monatlichen Bezüge einzubehalten, zurückgewiesen wurde, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin erlitten haben soll
Tenor
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Frau Chantal Hebberecht trägt ihre eigenen Kosten. |