23.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 432/56


Beschluss des Gerichts vom 17. Oktober 2019 – Jap Energéticas y Medioambientales/Kommission

(Rechtssache T-145/19) (1)

(Nichtigkeitsklage - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Umwelt [LIFE+] - Zahlungsaufforderung - Handlung, die in einem rein vertraglichen Rahmen erfolgt ist, von dem sie nicht getrennt werden kann - Keine Umdeutung der Klage - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2019/C 432/67)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Jap Energéticas y Medioambientales, SL (Valencia, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Alabau Zabal)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà und S. Izquierdo Pérez)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung einer Zahlungsaufforderung der Kommission vom 14. Januar 2019 zur Rückerstattung eines Betrags in Höhe von 82 750,96 Euro, der der Klägerin im Rahmen eines Finanzhilfebeitrags zur Unterstützung eines Projekts für einen Prototyp für die Erzeugung von Wasserstoff aus sauberem Wasser, Ammoniak und wiederverwertetem Aluminium gewährt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Die Jap Energéticas y Medioambientales, SL trägt die Kosten einschließlich jener des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.


(1)  ABl. C 155 vom 6.5.2019.