25.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/66


Beschluss des Gerichts vom 11. September 2019 – Drex Technologies/Rat

(Rechtssache T-61/19) (1)

(Schadensersatzklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Mitteln - Unzuständigkeit)

(2019/C 399/82)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Drex Technologies SA (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Jaume und V. Piessevaux)

Gegenstand

Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch Annahme des Beschlusses (GASP) 2018/778 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. 2018, L 131, S. 16) und dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen sowie durch den Beschluss (GASP) 2019/806 des Rates vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. 2019 L 132, S. 36) entstanden sein soll, soweit diese die Klägerin betreffen.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Drex Technologies SA trägt ihre eigenen Kosten sowie die des Rates der Europäischen Union.


(1)  ABl. C 139 vom 15.4.2019.