2.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 295/38


Beschluss des Gerichts vom 27. Juni 2019 — CJ/Gerichtshof der Europäischen Union

(Rechtssache T-1/19) (1)

(Institutionelles Recht - Der Öffentlichkeit über das Internet zugängliche Dokumente, die abgeschlossene Verfahren vor dem Gericht und dem Gericht für den öffentlichen Dienst betreffen - Antrag auf nachträgliche Anonymisierung - Unterlassung des seitens des Gerichtshofs der Europäischen Union, dem Antrag stattzugeben - Untätigkeitsklage - Stellungnahme im Verlauf des Verfahrens - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)

(2019/C 295/49)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: CJ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Kolias)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J. Inghelram, Á. Almendros Manzano und V. Hanley-Emilsson)

Gegenstand

Klage nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union es rechtswidrig unterlassen hat, dem Kläger nachträglich in Bezug auf die der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumente, die abgeschlossene Verfahren vor dem Gericht oder dem Gericht für den öffentlichen Dienst betreffen, Anonymität zu gewähren, hilfsweise, nicht anonymisierte Fassungen zu erstellen, die für Anbieter von Internet-Suchmaschinen nicht zugänglich sind.

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Der Gerichtshof der Europäischen Union trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 164 vom 13.5.2019.