5.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 263/18


Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2021 — Moerenhout u. a./Kommission

(Rechtssache T-789/19) (1)

(Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative - Handel mit militärisch besetzten Gebieten - Ablehnung der Registrierung - Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission - Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung [EU] Nr. 211/2011 - Gemeinsame Handelspolitik - Art. 207 AEUV - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Art. 215 AEUV - Begründungspflicht - Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 211/2011)

(2021/C 263/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Tom Moerenhout (Humbeek, Belgien), und 6 weitere Kläger, deren Namen im Anhang aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Devers)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Martínez del Peral und S. Delaude)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2019/1567 der Kommission vom 4. September 2019 über die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“ (ABl. 2019, L 241, S. 12)

Tenor

1.

Der Beschluss (EU) 2019/1567 der Kommission vom 4. September 2019 über die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“ wird für nichtig erklärt.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 45 vom 10.2.2020.