16.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 198/31


Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2021 — HB/EIB

(Rechtssache T-757/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beschwerde wegen Mobbings - Verwaltungsuntersuchung - Entscheidung, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wird - Entscheidung, mit der der Antrag auf Schlichtung abgelehnt wird - Anspruch auf rechtliches Gehör - Haftung)

(2022/C 198/42)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: HB (vertreten durch Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (vertreten durch G. Faedo und K. Carr als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, zum einen auf Aufhebung der Entscheidungen der EIB vom 20. Juni und 10. Oktober 2019, mit denen eine Beschwerde wegen Mobbings und Einschüchterung bzw. ein Antrag auf Schlichtung zurückgewiesen bzw. abgelehnt wurden, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge dieser Entscheidungen entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Entscheidung des Präsidenten der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 20. Juni 2019 wird aufgehoben.

2.

Die EIB wird verurteilt, an HB 1 000 Euro wegen des Verlusts einer Chance zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die EIB trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die HB entstanden sind.


(1)  ABl. C 222 vom 6.7.2020.