9.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 320/35


Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2021 — FD/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy

(Rechtssache T-641/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf bestimmte Dauer - Entscheidung, den Vertrag nicht zu verlängern - Mobbing - Ermessensmissbrauch - Fürsorgepflicht - Gleichbehandlung - Haftung)

(2021/C 320/39)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: FD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)

Beklagter: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Prozessbevollmächtigte: R. Hanak und G. Poszler im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie vom 3. Dezember 2018, den auf bestimmte Dauer geschlossenen Vertrag des Klägers nicht zu verlängern, sowie auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger infolge dieser Entscheidung im Rahmen einer gegen ihn gerichteten umfassenden Mobbingstrategie erlitten habe

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

FD trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 383 vom 11.11.2019.