9.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 77/47


Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2020 – BZ/Kommission

(Rechtssache T-336/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Entlassung wegen eindeutig unzulänglicher Leistungen - Verhältnismäßigkeit - Art. 84 der BSB - Haftung)

(2020/C 77/67)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: BZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid, B. Mongin und M. Brauhoff)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2018, mit der auf einen vorgezogenen Probezeitbericht hin die Entlassung der Klägerin wegen eindeutig unzulänglicher Leistungen verfügt wurde, und auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der der Klägerin durch diese Entscheidung entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2018 über die die Entlassung von BZ wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 255 vom 29.7.2019.