2.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 310/20


Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2021 — Lucaccioni/Kommission

(Rechtssache T-316/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Art. 73 des Statuts - Gemeinsame Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten - Berufskrankheit - Art. 9 - Antrag auf Erstattung von Krankheitskosten - Art. 23 - Gutachten eines anderen Arztes - Ablehnung der Befassung des Ärzteausschusses nach Art. 22 - Keine analoge Anwendung von Art. 22 Abs. 1 Unterabs. 2 - Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Klage und Beschwerde - Zeitliche Anwendung der Rechtsvorschrift)

(2021/C 310/23)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Arnaldo Lucaccioni (San Benedetto del Tronto, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Bonanni)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und L. Vernier im Beistand von Rechtsanwalt de A. Dal Ferro)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 2. August 2018, mit der die Anträge des Klägers vom 23. März und vom 8. Juni 2018 auf Befassung des Ärzteausschusses nach Art. 22 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten abgelehnt wurden, und zum anderen auf Ersatz der Schäden, die dem Kläger durch diese Entscheidung entstanden sein sollen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Arnaldo Lucaccioni trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 238 vom 15.7.2019.