21.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/16


Urteil des Gerichts vom 2. Februar 2022 — Pilatus Bank und Pilatus Holding/EZB

(Rechtssache T-27/19) (1)

(Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Der EZB übertragene besondere Aufsichtsaufgaben - Beschluss, mit dem einem Kreditinstitut die Zulassung entzogen wird - Anklage gegen den Hauptaktionär in einem Drittland - Kriterium der Zuverlässigkeit - Wahrnehmung der Zuverlässigkeit durch den Markt - Unschuldsvermutung - Verhältnismäßigkeit - Verteidigungsrechte)

(2022/C 128/22)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Pilatus Bank plc (Ta’Xbiex, Malta), Pilatus Holding Ltd. (Ta’Xbiex) (vertreten durch Rechtsanwalt O. Behrends)

Beklagte: Europäische Zentralbank (vertreten durch E. Yoo, M. Puidokas und A. Karpf als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch D. Triantafyllou, A. Nijenhuis und A. Steiblytė als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der EZB vom 2. November 2018, mit dem der Pilatus Bank ihre Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeiten als Kreditinstitut entzogen wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Pilatus Bank plc und die Pilatus Holding Ltd. tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB).

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 72 vom 25.2.2019.