Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 9. September 2020 – Ramon/Kommission
(Rechtssache C‑675/19 SA) ( 1 )
„Antrag auf Ermächtigung einer Pfändung bei der Europäischen Kommission“
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union – Antrag auf Ermächtigung einer Pfändung bei einem Organ – Erfordernis einer Ermächtigung des Gerichtshofs – Umfang der Zuständigkeit des Gerichtshofs – Beurteilung der Begründetheit der Forderung der Union – Zuständigkeit des nationalen Gerichts – Keine Anerkennung des Bestehens dieser Forderung durch das Organ – Forderung aus den Heranführungsmitteln zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte – Nichtbestehen – Zurückweisung des Antrags auf Ermächtigung
(Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, Art. 1; Verordnung Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgründe 2 und 7 sowie Art. 7)
(vgl. Rn. 24-32)
Tenor
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1. |
Der Antrag wird abgewiesen. |
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2. |
Herr Ntinos Ramon trägt die Kosten. |