Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 9. September 2020 – Ramon/Kommission

(Rechtssache C‑675/19 SA) ( 1 )

„Antrag auf Ermächtigung einer Pfändung bei der Europäischen Kommission“

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union – Antrag auf Ermächtigung einer Pfändung bei einem Organ – Erfordernis einer Ermächtigung des Gerichtshofs – Umfang der Zuständigkeit des Gerichtshofs – Beurteilung der Begründetheit der Forderung der Union – Zuständigkeit des nationalen Gerichts – Keine Anerkennung des Bestehens dieser Forderung durch das Organ – Forderung aus den Heranführungsmitteln zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte – Nichtbestehen – Zurückweisung des Antrags auf Ermächtigung

(Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, Art. 1; Verordnung Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgründe 2 und 7 sowie Art. 7)

(vgl. Rn. 24-32)

Tenor

1. 

Der Antrag wird abgewiesen.

2. 

Herr Ntinos Ramon trägt die Kosten.


( 1 ) ABl. C 432 vom 23.12.2019.