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20.1.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 19/10 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 30. September 2019 - GR gegen Stadt Duisburg
(Rechtssache C-720/19)
(2020/C 19/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: GR
Beklagte: Stadt Duisburg
Vorlagefragen
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1. |
Verliert ein Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers, der von diesem Rechte nach Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei ableiten kann, diese Rechte, wenn er die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaates unter Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit annimmt? |
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2. |
Falls Frage 1 zu bejahen ist: Kann der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers in der beschriebenen Situation sich dann weiter auf die Rechte aus Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats berufen, wenn er die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaates wieder verloren hat, weil er die vorherige Staatsangehörigkeit wieder angenommen hat? |