29.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 148/24 |
Klage, eingereicht am 15. Februar 2019 — Europäischer Rechnungshof/Pinxten
(Rechtssache C-130/19)
(2019/C 148/22)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Europäischer Rechnungshof (Prozessbevollmächtigte: C. Lesauvage, E. von Bardeleben und J. Vermer)
Beklagter: Karel Pinxten
Anträge
Der Kläger beantragt,
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festzustellen, dass Herr Pinxten den sich aus seinem Amt ergebenden Verpflichtungen gemäß den Art. 285 und 286 AEUV und den auf deren Grundlage erlassenen Regeln nicht mehr nachgekommen ist; |
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infolgedessen die in Art. 286 Abs. 6 AEUV vorgesehene Sanktion zu verhängen, deren Umfang in das Ermessen des Gerichtshofs gestellt wird; |
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Herrn Pinxten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Rechnungshof wirft Herrn Pinxten vor,
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erstens Mittel des Rechnungshofs missbräuchlich genutzt zu haben, um Tätigkeiten zu finanzieren, die in keiner Verbindung zu oder unvereinbar mit seinen Aufgaben als Mitglied gewesen seien; |
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zweitens steuerliche Vorrechte missbräuchlich und rechtswidrig genutzt zu haben; |
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drittens gegenüber der Versicherung im Zusammenhang mit angeblichen Unfällen, in denen der ihm zur Verfügung gestellte Dienstwagen verwickelt gewesen sein soll, falsche Schadensmeldungen abgegeben zu haben; |
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viertens während seiner Amtszeit am Rechnungshof eine Geschäftsführungstätigkeit und eine intensive politische Tätigkeit in einer politischen Partei ausgeübt zu haben; |
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fünftens einen Interessenkonflikt herbeigeführt zu haben, indem er der für eine geprüfte Stelle Verantwortlichen eine Dienstleistung angeboten habe. |