10.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/13


Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 19. November 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus - Finnland) – Strafverfahren gegen A, B

(Rechtssache C-486/19) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Staatliche Beihilfen - Steuer auf Süßwaren, Speiseeis und Erfrischungsgetränke - Befreiung gleichartiger Erzeugnisse, die eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen kann - Befugnis zur Verhängung einer strafrechtlichen Sanktion im Fall des Versäumens von mit dieser Steuer verbundenen Pflichten)

(2020/C 45/09)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

A, B

Tenor

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es der Verurteilung einer natürlichen Person zu einer strafrechtlichen Sanktion nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, wenn diese Person für ein Unternehmen handelt, das einer Verbrauchssteuer auf bestimmte Erzeugnisse wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuer unterliegt, und sie die mit dieser Steuer verbundenen Pflichten versäumt hat, selbst wenn die Befreiung anderer Unternehmen von dieser Steuer auf gleichartige Erzeugnisse als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV anzusehen wäre.


(1)  ABl. C 295 vom 2.9.2019.