12.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 278/10


Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 20. Mai 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Najwyższy — Polen) — FORMAT Urządzenia i Montaże Przemysłowe/Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie

(Rechtssache C-879/19) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften - Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a - Art. 14 Abs. 2 - Person, die gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten abhängig beschäftigt ist - Einziger Arbeitsvertrag - Im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers niedergelassener Arbeitgeber - Ausschließlich in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte abhängige Beschäftigung - In aufeinanderfolgenden Zeiträumen in verschiedenen Mitgliedstaaten ausgeführte Arbeit - Voraussetzungen)

(2021/C 278/13)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Najwyższy

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: FORMAT Urządzenia i Montaże Przemysłowe

Beklagter: Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie

Beteiligter: UA

Tenor

Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, geändert und aktualisiert durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er nicht auf eine Person anwendbar ist, die im Rahmen eines einzigen, mit einem einzigen Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrags, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vorsieht, während mehrerer aufeinanderfolgender Monate ausschließlich im Gebiet jedes dieser Mitgliedstaaten arbeitet, wenn die Dauer der von dieser Person in jedem dieser Mitgliedstaaten zurückgelegten ununterbrochenen Beschäftigungszeiten zwölf Monate überschreitet, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.


(1)  ABl. C 54 vom 17.2.2020.