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8.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 79/14 |
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 14. Januar 2021 — Europäische Kommission/Italienische Republik
(Rechtssache C-744/19) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2013/59/Euratom - Grundlegende Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Art. 106 - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2021/C 79/17)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Tricot und G. Gattinara)
Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri im Beistand von C. Colelli, avvocato dello Stato)
Tenor
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1. |
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 106 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, und der Europäischen Kommission den Wortlaut der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet gegebenenfalls erlassen hat, nicht mitgeteilt hat. |
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2. |
Die Italienische Republik trägt die Kosten. |