19.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/7


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 24. Februar 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State — Niederlande) — M, A, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid/Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid, T

(Rechtssache C-673/19) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und Einwanderung - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3, 4, 6 und 15 - Illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhältiger Flüchtling - Inhaftnahme zum Zweck der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat - Flüchtlingseigenschaft in dem anderen Mitgliedstaat - Grundsatz der Nichtzurückweisung - Nichtvorliegen einer Rückkehrentscheidung - Anwendbarkeit der Richtlinie 2008/115)

(2021/C 138/08)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: M, A, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Beklagte: Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid, T

Tenor

Die Art. 3, 4, 6 und 15 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sind dahin auszulegen, dass sie einen Mitgliedstaat nicht daran hindern, einen illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen in Verwaltungshaft zu nehmen, um seine zwangsweise Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat vorzunehmen, in dem ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, wenn sich der Drittstaatsangehörige geweigert hat, der ihm erteilten Anordnung, sich in den anderen Mitgliedstaat zu begeben, Folge zu leisten, und ihm gegenüber keine Rückkehrentscheidung erlassen werden kann.


(1)  ABl. C 423 vom 16.12.2019.