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10.5.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 182/7 |
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 17. März 2021 (Vorabentscheidungsersuchen der Upper Tribunal [Tax and Chancery Chamber] — Vereinigtes Königreich) — The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs/Wellcome Trust Ltd
(Rechtssache C-457/19) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 43 und 44 - Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen, der als solcher handelt - Ort der Dienstleistung bei Vermögensverwaltungsdienstleistungen, die eine gemeinnützige Einrichtung für ihre nicht wirtschaftliche Geschäftstätigkeit von außerhalb der Europäischen Union ansässigen Dienstleistungserbringern empfängt)
(2021/C 182/09)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
Beklagte: Wellcome Trust Ltd
Tenor
Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass, wenn ein Steuerpflichtiger, der gewerbsmäßig eine nicht wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, Dienstleistungen für die Zwecke dieser nicht wirtschaftlichen Tätigkeit erwirbt, diese Dienstleistungen im Sinne dieses Artikels als an diesen Steuerpflichtigen, „der als solcher handelt“, erbracht anzusehen sind.