1.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/12


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 3. Dezember 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší správní soud — Tschechische Republik) — BONVER WIN, a. s./Ministerstvo financí ČR

(Rechtssache C-311/19) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - Beschränkungen - Nationale Regelung, die das Betreiben von Glücksspielen an bestimmten Orten untersagt - Anwendbarkeit von Art. 56 AEUV - Vorliegen eines grenzüberschreitenden Bezugs)

(2021/C 35/15)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Nejvyšší správní soud

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: BONVER WIN, a. s.

Beklagter: Ministerstvo financí ČR

Tenor

Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er auf einen Sachverhalt anwendbar ist, in dem eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft, die nach dem Inkrafttreten von Rechtsvorschriften in diesem Mitgliedstaat, die festlegen, an welchen Orten das Betreiben von Glücksspielen erlaubt ist, und die unterschiedslos auf alle Dienstleistungserbringer anwendbar sind, die ihre Tätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ausüben, unabhängig davon, ob sie Dienstleistungen an Angehörige dieses Mitgliedstaats oder an Angehörige der anderen Mitgliedstaaten erbringen, die Erlaubnis zum Betreiben von Glücksspielen verloren hat, wenn ein Teil ihrer Kunden aus einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Niederlassung stammt.


(1)  ABl. C 213 vom 24.6.2019.