31.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/10


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 9. Juli 2020 — Europäische Kommission/Irland

(Rechtssache C-257/19) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr - Richtlinie 2009/18/EG - Art. 8 Abs. 1 - Parteien, deren Interessen mit der der Untersuchungsstelle übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten - Mitglieder der Untersuchungsstelle, die gleichzeitig andere Funktionen ausüben - Fehlende Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungsstelle)

(2020/C 287/14)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. L. Kalėda und N. Yerrell)

Beklagter: Irland (Prozessbevollmächtigte: M. Browne, G. Hodge und A. Joyce, im Beistand von N. J. Travers, SC und B. Doherty, BL)

Tenor

1.

Irland hat dadurch, dass es keine Untersuchungsstelle eingerichtet hat, die organisatorisch, rechtlich und in ihren Entscheidungen unabhängig von allen Parteien ist, deren Interessen mit der ihr übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten, gegen seine Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen.

2.

Irland trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 206 vom 17.6.2019.