7.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 423/7


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 17. September 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État — Frankreich) — Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation/Compagnie des pêches de Saint-Malo

(Rechtssache C-212/19) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff - Havarie des Tankers Erika - Beihilferegelung zugunsten von Aquakultur- und Fischereiunternehmen - Entscheidung, die die Beihilferegelung für teilweise mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der gezahlten Beihilfen anordnet - Beurteilung der Gültigkeit - Prüfung von Amts wegen - Zulässigkeit - Keine Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch die Beklagte des Ausgangsverfahrens - Ermäßigung von Sozialabgaben - Arbeitnehmerbeiträge - Vorteil - Bestimmung des zur Rückzahlung Verpflichteten)

(2020/C 423/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation

Beklagte: Compagnie des pêches de Saint-Malo

Tenor

Die Entscheidung 2005/239/EG der Kommission vom 14. Juli 2004 über Beihilfemaßnahmen, die Frankreich zugunsten der Aquakultur- und Fischereiunternehmen durchgeführt hat, ist ungültig, soweit sie die Ermäßigung der Gehaltsabzüge bei den Beschäftigten, die die Französische Republik für den Zeitraum vom 15. April bis 15. Oktober 2000 zugunsten der Fischereiunternehmen gewährt hat, als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe einstuft.


(1)  ABl. C 164 vom 13.5.2019.