10.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 445/22


Klage, eingereicht am 5. Oktober 2018 — Fujifilm Recording Media/EUIPO — iTernity (d:ternity)

(Rechtssache T-609/18)

(2018/C 445/27)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Fujifilm Recording Media GmbH (Kleve, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte R. Härer, C. Schulze, C. Weber, H. Ranzinger und C. Gehweiler)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: iTernity GmbH (Freiburg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke „d:ternity“ — Unionsmarke Nr. 11 152 154

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Juli 2018 in der Sache R 2324/2018-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

hilfsweise festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist;

dem EUIPO und der weiteren Beteiligten vor dem Gericht und vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 18 und 64 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.