26.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 427/93 |
Klage, eingereicht am 25. September 2018 — Shore Capital International/EUIPO — Circle Imperium (The Inner Circle)
(Rechtssache T-575/18)
(2018/C 427/123)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Shore Capital International Ltd (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Spieker, A. Schönfleisch und N. Willich)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Circle Imperium BV (Amsterdam, Niederlande)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke The Inner Circle mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 266 666 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Juni 2018 in der Sache R 1402/2017-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des EUIPO vom 26. April 2017 zurückweist und somit dem Antrag der Inhaberin der internationalen Registrierung auf Schutz der internationalen Marke „The Inner Circle“ (Nr. 1 266 666) in der Europäischen Union für Klasse 41 stattgibt; |
— |
der Inhaberin der internationalen Registrierung und dem EUIPO die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Klägerin für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
— |
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |