12.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 408/60


Klage, eingereicht am 25. September 2018 — YQ/Kommission

(Rechtssache T-570/18)

(2018/C 408/77)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: YQ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die am 15. November 2017 ergangene und erstmals auf seinem Gehaltszettel für Dezember 2017 ersichtliche individuelle Entscheidung, ihm ab dem Schuljahr 2017/2018 nicht mehr die Schulgebühren für sein Kind zu erstatten, aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Gründe geltend.

1.

Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union sowie gegen die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten, weil die Änderung der Auslegungspraxis durch die Beklagte gegen wohlerworbene Rechte, berechtigte Erwartungen, die Rechtssicherheit sowie den Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen habe

2.

Verstoß gegen die Rechte des Kindes, das Recht auf Familienleben sowie das Recht auf Bildung

3.

Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung

4.

Mangelhafte Abwägung der Interessen des Klägers und Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der angefochtenen Entscheidung