3.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 436/54


Klage, eingereicht am 21. September 2018 — VE/ESMA

(Rechtssache T-567/18)

(2018/C 436/76)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: VE (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen N. Flandin und L. Levi)

Beklagte: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der ESMA vom 11. Juni 2018 aufzuheben, mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidung der ESMA vom 14. November 2017, sein Dienstverhältnis bei der ESMA zu kündigen, zurückgewiesen wurde;

zugleich, soweit erforderlich, die Entscheidung der ESMA vom 14. November 2017 aufzuheben;

den Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen;

der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende sechs Gründe gestützt:

1.

Die Entscheidung, den Arbeitsvertrag des Klägers zu kündigen, sei ihm nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist zugestellt worden.

2.

Das Recht auf Anhörung sei verletzt worden.

3.

Die Pflicht zur Angabe von Gründen gemäß Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wonach die Verwaltung ihre Entscheidungen begründen müsse, sei verletzt worden.

4.

Sowohl die Entscheidung, die Anträge des Klägers zurückzuweisen, als auch die Kündigungsentscheidung basierten auf einer untauglichen Rechtsgrundlage, da sie jeweils auf die Bewertung von 2016 gestützt seien, die offensichtliche Beurteilungsfehler enthalte.

5.

Es sei gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden.

6.

Die Fürsorgepflicht gegenüber dem Kläger im Hinblick auf seine gesundheitlichen Probleme und seine allgemeinen Arbeitsbedingungen sei verletzt worden.