24.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 341/26


Klage, eingereicht am 30. Juli 2018 — Audimas/EUIPO — Audi (AUDIMAS)

(Rechtssache T-467/18)

(2018/C 341/37)

Sprache der Klageschrift: Litauisch

Parteien

Klägerin: Audimas AB (Kaunas, Litauen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Domkutė-Lukauskienė)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Audi AG (Ingolstadt, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Bildmarke AUDIMAS, die Gegenstand einer internationalen Registrierung mit Benennung der Europäischen Union ist — Internationale Registrierung Nr. 1 251 000 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Mai 2018 in der Sache R 2425/2017-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Eintragung Nr. 1 251 000 ihrer Marke „AUDIMAS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 der Nizza-Klassifikation aufrechtzuerhalten;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer (sollte sie dem Verfahren als Streithelferin beitreten) die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.