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24.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 341/26 |
Klage, eingereicht am 30. Juli 2018 — Audimas/EUIPO — Audi (AUDIMAS)
(Rechtssache T-467/18)
(2018/C 341/37)
Sprache der Klageschrift: Litauisch
Parteien
Klägerin: Audimas AB (Kaunas, Litauen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Domkutė-Lukauskienė)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Audi AG (Ingolstadt, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Bildmarke AUDIMAS, die Gegenstand einer internationalen Registrierung mit Benennung der Europäischen Union ist — Internationale Registrierung Nr. 1 251 000 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Mai 2018 in der Sache R 2425/2017-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Eintragung Nr. 1 251 000 ihrer Marke „AUDIMAS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 der Nizza-Klassifikation aufrechtzuerhalten; |
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dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer (sollte sie dem Verfahren als Streithelferin beitreten) die Kosten aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |