201807060711993912018/C 259/623312018TC25920180723DE01DEINFO_JUDICIAL20180531464722

Rechtssache T-331/18: Klage, eingereicht am 31. Mai 2018 — Szécsi und Somossy/Kommission


C2592018DE4620120180531DE0062462472

Klage, eingereicht am 31. Mai 2018 — Szécsi und Somossy/Kommission

(Rechtssache T-331/18)

2018/C 259/62Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: István Szécsi (Szeged, Ungarn) und Nóra Somossy (Szeged) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Lazar)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Beklagte zu verpflichten, an die Kläger 38330542,83 Forint Schadensersatz zu zahlen;

die Beklagte zu verpflichten, an die Kläger für die Hauptforderung Zinsen ab dem 20. April 2016 in Höhe von 11,95 % p.a. zu zahlen;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf den folgenden Grund gestützt.

Die Kläger machen geltend, dass die Kommission ihre Überwachungspflicht nach Art. 17 EUV in schuldhafter Weise verletzt habe, da sie keine geeigneten Maßnahmen ergriffen habe, um die Anwendung von Art. 13 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) und von der einschlägigen ungarischen Umsetzungsvorschrift durch die ungarischen Gerichte sicherzustellen.


( 1 ) Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (ABl. 2005, L 149, S. 22).