Rechtssache T-273/18: Klage, eingereicht am 30. April 2018 — Bernaldo de Quirós/Kommission
Klage, eingereicht am 30. April 2018 — Bernaldo de Quirós/Kommission
(Rechtssache T-273/18)
2018/C 240/59Verfahrenssprache: FranzösischParteien
Klägerin: Belén Bernaldo de Quirós (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
demzufolge,
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die Entscheidung vom 6. Juli 2017 aufzuheben; |
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soweit erforderlich, die Entscheidung vom 31. Januar 2018 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben; |
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ihr Ersatz des durch diese Entscheidungen entstandenen, rein symbolisch mit einem Euro bemessenen immateriellen Schadens zuzusprechen; |
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der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
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1. |
Verletzung des Mandats des Untersuchungs- und Disziplinaramts bei der gegen die Klägerin geführten Verwaltungsuntersuchung sowie Verstoß gegen die Grundsätze der Unparteilichkeit und der guten Verwaltung |
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2. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte und Art. 3 des Anhangs IX des Statuts sowie gegen den Grundsatz der Waffengleichheit bei der Anhörung der Klägerin gemäß Art. 22 des Anhangs IX des Statuts |
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3. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie offensichtlicher Beurteilungsfehler |