201806220621970612018/C 240/592732018TC24020180709DE01DEINFO_JUDICIAL20180430515111

Rechtssache T-273/18: Klage, eingereicht am 30. April 2018 — Bernaldo de Quirós/Kommission


C2402018DE5110120180430DE0059511511

Klage, eingereicht am 30. April 2018 — Bernaldo de Quirós/Kommission

(Rechtssache T-273/18)

2018/C 240/59Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Belén Bernaldo de Quirós (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

demzufolge,

die Entscheidung vom 6. Juli 2017 aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 31. Januar 2018 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

ihr Ersatz des durch diese Entscheidungen entstandenen, rein symbolisch mit einem Euro bemessenen immateriellen Schadens zuzusprechen;

der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Verletzung des Mandats des Untersuchungs- und Disziplinaramts bei der gegen die Klägerin geführten Verwaltungsuntersuchung sowie Verstoß gegen die Grundsätze der Unparteilichkeit und der guten Verwaltung

2.

Verstoß gegen den Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte und Art. 3 des Anhangs IX des Statuts sowie gegen den Grundsatz der Waffengleichheit bei der Anhörung der Klägerin gemäß Art. 22 des Anhangs IX des Statuts

3.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie offensichtlicher Beurteilungsfehler