201805250621897412018/C 200/632482018TC20020180611DE01DEINFO_JUDICIAL20180416494911

Rechtssache T-248/18: Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Cabello Rondón/Rat


C2002018DE4910120180416DE0063491491

Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Cabello Rondón/Rat

(Rechtssache T-248/18)

2018/C 200/63Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Diosdado Cabello Rondón (Venezuela) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Giuliano und F. Di Gianni)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2018/90 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen den Kläger betreffen, und

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Der Rat habe gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen und die Verteidigungsrechte und den Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz des Klägers verletzt, da er nicht innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den Beweisen, die seine Aufnahme in die Liste stützen sollen, gewährt habe.

2.

Der Rat habe einen Beurteilungsfehler begangen, da er nicht dargetan habe, dass der Kläger an der Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela beteiligt sei.