Rechtssache T-247/18: Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Lucena Ramírez/Rat
Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Lucena Ramírez/Rat
(Rechtssache T-247/18)
2018/C 200/62Verfahrenssprache: EnglischParteien
Klägerin: Tibisay Lucena Ramírez (Venezuela) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Giuliano und F. Di Gianni)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2018/90 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen die Klägerin betreffen, und |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Der Rat habe gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen und die Verteidigungsrechte und den Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz der Klägerin verletzt, da er nicht innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den Beweisen, die ihre Aufnahme in die Liste stützen sollen, gewährt habe. |
2. |
Der Rat habe einen Beurteilungsfehler begangen, da er nicht dargetan habe, dass die Handlungen und Maßnahmen der Klägerin die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben hätten. |