Rechtssache T-230/18: Klage, eingereicht am 6. April 2018 — Czarnecki/Parlament
Klage, eingereicht am 6. April 2018 — Czarnecki/Parlament
(Rechtssache T-230/18)
2018/C 231/34Verfahrenssprache: FranzösischParteien
Kläger: Ryszard Czarnecki (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig zu erklären; |
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den angefochtenen Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2018 für nichtig zu erklären; |
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dem Beklagten sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:
1. |
Verstoß zum einen gegen die Unschuldsvermutung, das Verteidigungsrecht sowie den Grundsatz der Waffengleichheit und zum anderen gegen den Grundsatz der guten Verwaltung, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung. |
2. |
Offenkundiger Beurteilungsfehler, „fumus persecutionis“ und Machtmissbrauch. |
3. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. |